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Ungarn
Dr. Pál Germuska
1956-os Intézet Közalapítvány, Budapest, Ungarn
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Der Rat für Landesverteidigung und das Komitee für Landesverteidigung in Ungarn von 1952 bis 1980
In der nachfolgenden Abhandlung wird die Geschichte des Rats (1952–1962) bzw. des Komitees für Landesverteidigung (1962–1990) als dem wichtigsten Gremium von Entscheidungsträgern Ungarns für die Landesverteidigung, Militärpolitik, Rüstungsindustrie und innere Sicherheit kurz zusammengefasst. Allein die Existenz dieses Gremiums war bis zum Jahr 1976, als das Komitee für Landesverteidigung im Gesetz über die Landesverteidigung kurz Erwähnung fand, nur einem sehr kleinen Personenkreis bekannt. Die streng geheimen Beschlüsse des Rats bzw. Komitees für Landesverteidigung tauchten dagegen niemals in öffentlichen Amtsblättern oder Sammlungen von Rechtsvorschriften (in den ungarischen Amtsblättern bzw. amtlichen Mitteilungen Magyar Közlöny, Határozatok Tára, Hatályos jogszabályok gyűjteménye usw.) auf. Gleichwohl waren die Entscheidungen dieses Gremiums nicht nur für die Streitkräfte und die Rüstungsindustrie, sondern für die gesamte staatliche Verwaltung bindend.
In Ungarn wird die Erforschung von vormals als streng geheim eingestuften Schriftstücken durch das Gesetz Nr. LXV. der Republik Ungarn über Staats- und Dienstgeheimnisse aus dem Jahr 1995 in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. LXVI. über offizielles Schriftgut, öffentliche Archive und den Schutz von Material aus Privatarchiven aus dem Jahr 1995 geregelt. Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Geheimnisschutz sind vor 1980 entstandene, vormals streng geheime Schriftstücke (sofern diese vor dem 30. Juni 1996 nicht erneut mit einem Geheimhaltungsgrad versehen worden sind) zu Forschungszwecken frei zugänglich. Dieses Gesetz hat für ähnlich geartete Schriftstücke aus dem Entstehungszeitraum zwischen 1980 und 1990 den staatlichen Stellen erst drei Jahre und dann durch die Änderung aus dem Jahr 1999 wiederum zehn Jahre für eine Überprüfung der Geheimhaltungsstufe eingeräumt. Die Herabstufung des letztgenannten Materials geht außerordentlich schleppend voran, weswegen der Zugriff auf die nach 1980 entstandenen Schriftstücke lediglich fragmentarisch möglich ist. Daher muss die Geschichte des letzten Jahrzehnts des Organs ungeschrieben bleiben. Es ist jedoch zugleich auch anzumerken, dass in Bezug auf die öffentlich-rechtliche Stellung des Gremiums keine Veränderung eingetreten und seine Funktionsweise aller Wahrscheinlichkeit nach mit der in den Jahren 1960 bis 1970 entstandenen Praxis identisch gewesen ist.
Ursprung, Geschichte, Organisationsstruktur und Rolle des Rats für Landesverteidigung und des Komitees für Landesverteidigung innerhalb der Staatsführung
Als direkten Vorgänger des im November 1952 entstandenen Rats für Landesverteidigung bestand seit Oktober 1950 ein Gremium mit ähnlichem Aufgabenbereich, die Wurzeln des Rats für Landesverteidigung lassen sich jedoch sogar bis ins Jahr 1946 zurückverfolgen.[1]
Die Ungarische Kommunistische Partei erreichte seit Frühjahr 1945 in der neu entstehenden demokratischen Armee, im Innenministerium und bei der Polizei starke Positionen. Im Frühjahr 1946 wurde als Beratungsgremium des Politbüros der Ungarischen Kommunistischen Partei unter dem Vorsitz des stellvertretenden Generalsekretärs Mihály Farkas das Militärkomitee gebildet. Nach dem Parteitag, der die Vereinigung der beiden Arbeiterparteien deklariert hatte, wurde am 6. Juli 1948 zur Koordinierung der Angelegenheiten von Polizei und Staatsschutz unter der Leitung des Generalsekretärs Mátyás Rákosi das Komitee für innere Angelegenheiten der Partei der Ungarischen Werktätigen ins Leben gerufen. Von diesem Gremium wurde gerade mal eine einzige Sitzung abgehalten, da es vom Sekretariat der Zentralen Leitung der Partei der Ungarischen Werktätigen am 7. September 1948 aufgelöst wurde. Anstelle dessen gründete man das Komitee für Staatsschutz der Partei der Ungarischen Werktätigen, dessen Unterkomitee zur Erstellung von Beschlussvorlagen das einstige Militärkomitee wurde.
Im Februar 1949 löste sich das Militärische Unterkomitee des Komitees für Staatsschutz der Partei der Ungarischen Werktätigen auf und an seine Stelle trat das innerhalb des Ministeriums für Landesverteidigung geschaffene Kollegium des Ministers. Nach der Hinrichtung des ehemaligen Innenministers László Rajk sowie der Freunde und Kollegen von ihm im Herbst 1949 liegen zur Tätigkeit des Komitees für Staatsschutz nur einzelne Angaben vor. In Folge der Abrechnungen innerhalb der Führung der Partei der Ungarischen Werktätigen lag zum Herbst 1950 die gesamte Macht in den Händen von drei Männern. Das waren der Stellvertreter des Ministerratsvorsitzenden und Generalsekretär der Partei der Ungarischen Werktätigen Mátyás Rákosi, der Minister für Landesverteidigung und Sekretär der Zentralen Leitung Mihály Farkas sowie der Staatsminister und Stellvertreter des Generalsekretärs Ernő Gerő. In den letzten Oktobertagen bildete dieses Dreigespann nach sowjetischem Vorbild aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs das Komitee für Landesverteidigung, das allgemein als „Troika“ bekannt war. Die Protokolle dieses Komitees sind bis zum heutigen Tag nicht wieder aufgefunden worden, in den Schriftstücken anderer Führungsgremien stößt man jedoch auf zahlreiche Spuren seiner Tätigkeit.
Zu einer erneuten Umstrukturierung kam es im Herbst 1952 nach dem XIX. Parteitag der KPdSU. Rákosi, der seit dem 14. August 1952 auch Ministerratsvorsitzender war, strebte eine Verlagerung des Machtzentrums von den Parteigremien weg zu staatlichen Instanzen an. Das Sekretariat der Zentralen Leitung der Partei der Ungarischen Werktätigen löste auf seiner Sitzung vom 27. November 1952 das dreiköpfige Komitee für Landesverteidigung auf und setzte an seine Stelle den Rat für Landesverteidigung. Das Sekretariat erhob zum Beschluss, dass sich der Rat für Landesverteidigung auf staatlicher Ebene mit militärischen und Rüstungsfragen befassen soll. Die Berufung der Mitglieder des Rats für Landesverteidigung wurde am 28. November auch vom Ministerrat sanktioniert. Gleichwohl war für die ungarische Verfassung von 1949 ein derartiges Gremium unbekannt und bis zur Verabschiedung des Gesetzes über die Landesverteidigung von 1976 wurde diese Frage durch keine offizielle Rechtsvorschrift geregelt.
Der Rat für Landesverteidigung führte am 15. Dezember 1952 unter dem Vorsitz von Mátyás Rákosi seine erste Sitzung durch. In Ermangelung eines Regelwerks für die Tätigkeit legte der Rat am 29. Dezember mit seinem Beschluss Nr. 20/2/1952. den eigenen Aufgabenbereich fest. Demnach hatte das Gremium diejenigen Fragen zu behandeln, die unter dem Aspekt der Landesverteidigung von landesweiter Bedeutung waren. Die erste Regelung der Geschäftsordnung wurde vom Rat für Landesverteidigung auf dessen Sitzung vom 10. März als Beschluss Nr. 66/A/6/1953. angenommen. Die Geschäftsordnung legte fest, dass der Vorsitzende des Rats für Landesverteidigung der Ministerratsvorsitzende sein sollte. Der Zuständigkeitsbereich, in dem der Rat für Landesverteidigung „auf der Grundlage der von der Führung der Partei der Ungarischen Werktätigen festgelegten Richtlinien“ Anordnungen treffen konnte, war sehr weitreichend: „er prüft und entscheidet Fragen im Zusammenhang mit der Verteidigungsfähigkeit des Landes, und zwar sowohl auf der Ebene des Ministeriums für Landesverteidigung, der Grenztruppen und der Ordnungskräfte im Landesinnern als auch auf der Ebene der gesamten Volkswirtschaft“. Das Legitimationsproblem löste die Geschäftsordnung dahingehend, dass darin Folgendes deklariert wurde: „Der Rat für Landesverteidigung verfährt auf der Grundlage einer vom Ministerrat erteilten Ermächtigung und seine Beschlüsse gelten als Ministerratsbeschlüsse. Der für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortliche Minister oder Leiter einer Oberbehörde gibt den Beschluss des Rats für Landesverteidigung als Ministerratsbeschluss zur Umsetzung heraus“. Die Behandlung der Aufgaben des Rats für Landesverteidigung erfolgte in vier Themenbereiche gegliedert (Streitkräfte, Vorbereitung des Kriegsschauplatzes, Angelegenheiten der Wehrwirtschaft sowie Rechtsvorschriften und Weisungen für den Kriegszeitraum), die sich in nahezu zwei Dutzend Sachgebiete aufschlüsselten. Zur Unterstützung der Arbeit des Rats für Landesverteidigung bildete man ein selbstständiges Sekretariat.
Auch der Rat für Landesverteidigung blieb von den politischen Veränderung vom Juni 1953 nicht unberührt. Imre Nagy war noch nicht ganz eine Woche zum Ministerpräsidenten ernannt worden, als Mátyás Rákosi am 15. Juli 1953 beim Politbüro der Partei der Ungarischen Werktätigen einen Vorschlag zur Umgestaltung des Rats für Landesverteidigung machte: Das Amt des Vorsitzenden des Gremiums hatte das neue Regierungsoberhaupt übernommen. Die Übertragung des Amts des Vorsitzenden des Rats für Landesverteidigung auf Imre Nagy bzw. die Liste der Namen der Mitglieder des Gremiums war unter Auslassung des Platzes für den Namens des Chefs des Generalstabs auf der Ministerratssitzung vom 17. Juli bestätigt worden. Die besondere Rolle des Rats für Landesverteidigung war damit weggefallen. Imre Nagy berief das Gremium innerhalb des darauf folgenden Jahres nur in den allernötigsten Fällen ein, so dass zwischen dem 26. Juli 1954 und dem 7. Mai 1955 keine einzige Sitzung des Rats für Landesverteidigung stattfand.[2]
Der Ministerrat entschied auf seiner Sitzung von 10. Mai 1955 über die neue Zusammensetzung des Rats für Landesverteidigung: Vorsitzender wurde erneut Mátyás Rákosi. Das Politbüro der Partei der Ungarischen Werktätigen setzte auf seiner Sitzung vom 18. Januar 1956 die Frage der Organisationsstruktur und Geschäftsordnung des Rats für Landesverteidigung auf die Tagesordnung. Es entspann sich eine heftige Debatte darüber, ob der Rat für Landesverteidigung im Frieden dem Ministerrat unterstellt sei bzw. welche Kontrolle das Politbüro über den Rat für Landesverteidigung ausüben würde. Mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung wurde der Minister für Landesverteidigung und ein Sekretär der Zentralen Leitung betraut.
Die endgültige Satzung des Rats für Landesverteidigung wurde jedoch erst auf der Sitzung des Politbüros der Partei der Ungarischen Werktätigen vom 7. Juni 1956 angenommen. Das Politbüro und der Ministerrat legten in einem gemeinsamen Beschluss die – im Frieden gültige – Organisationsstruktur und Geschäftsordnung des Rats für Landesverteidigung fest (Die Bestimmungen für den Kriegszustand hätten innerhalb eines Jahres ausgearbeitet werden sollen, sie waren allerdings nicht fertig). Im Frieden wurde die Vorbereitung des Landes auf die Verteidigung vom Rat für Landesverteidigung auf der Grundlage von Direktiven des Politbüros der Partei der Ungarischen Werktätigen und des Ministerrats vollzogen. Diesen beiden Gremien gegenüber war der Rat verantwortlich. Im Kriegsfall hätte der Rat für Landesverteidigung auf der Grundlage der Führung durch die Zentrale Leitung der Partei der Ungarischen Werktätigen die gesamte staatliche Verwaltung in einer Hand vereinigt. Den Vorsitzenden und die Mitglieder des Rats für Landesverteidigung konnten im Frieden der Ministerrat und im Kriegsfall – auf einen Vorschlag des Politbüros der Partei der Ungarischen Werktätigen und der Regierung hin – der Präsidialrat ernennen. Im Ausnahmezustand bzw. im Krieg wäre der Rat für Landesverteidigung zum höchsten Organ der staatlichen Verwaltung geworden. Die wichtigsten Bereiche für die Entscheidungsgewalt und die Kontrollbefugnisse waren:
Am 23. Oktober 1956, bei Ausbruch der Revolution und des bewaffneten Aufstands, nahm das Politbüros der Partei der Ungarischen Werktätigen, der Logik des Parteistaats folgend, die Führung in die Hand. In der Nacht zum 24. Oktober wurde Imre Nagy erneut zum Ministerpräsidenten ernannt, der erst ein Ausgangsverbot verordnete und dann am morgen das Standrecht verkünden ließ (Horváth - Ripp, 1997). Da es nicht zur Verkündung des Ausnahmezustands kam und sich das Land nicht im Krieg befand, bestand keine Rechtsgrundlage dafür, den Rat für Landesverteidigung mit der Führung des Landes zu betrauen. Innerhalb des Ministerrats wurde am 30. Oktober das Regierungskabinett gebildet, das in den Folgetagen die wichtigsten Entscheidungen traf.
Nach der zweiten sowjetischen Intervention und der Niederschlagung der Revolution entschied die von János Kádár geführte Ungarische Revolutionäre Arbeiter-und-Bauern-Regierung am 6. Dezember 1956 in ihrem Beschluss Nr. 10026/1956., den Rat für Landesverteidigung neu zu bilden[3]. Die erste Sitzung des neuen Rats für Landesverteidigung fand am 22. Dezember 1956 statt[4]. Die Nummerierung der Beschlüsse des Rats für Landesverteidigung enthielt seit Dezember 1952 auch die laufende Nummer der Sitzung. Demzufolge bezeichnet die Nummer 52/34/1956. den 1956 auf der 34. Tagung des Rats für Landesverteidigung verabschiedeten Beschluss Nr. 52. Im Dezember 1956 wurde mit einer Nummerierung neu begonnen, indem die 22. Sitzung die laufende Nummer 100 erhielt, so dass von diesem Zeitpunkt an bei jeder einzelnen Sitzung mit der Nummerierung der Beschlüsse neu begonnen wurde. Somit erhielt der am 22. Dezember angenommene erste Beschluss die Nummer 1/100/1956. und bei der nächsten Tagung des Rats für Landesverteidigung am 7. Januar setzte die Nummerierung der Beschlüsse bei 1/101/1957. ein, worauf dann 2/101/1957 usw. folgt.
Der Rat für Landesverteidigung setzte seine Arbeit auf der Grundlage seiner im Juni 1956 verabschiedeten Satzung fort, eine neue Geschäftsordnung war erst im Entstehen. Eine Regelung der Fragen der Landesverteidigung auf gesetzlicher Ebene erfolgte im Dezember 1960 mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. IV, wobei diese Rechtsvorschrift den Rat für Landesverteidigung jedoch unerwähnt lässt. (Damals verlor Artikel II des vorherigen Gesetzes über die Landesverteidigung aus dem Jahr 1939 seine Gültigkeit).
Das im Dezember 1952 gebildete Sekretariat des Rats für Landesverteidigung hörte nach der Revolution von 1956 auf zu existieren. Der ehemalige Sekretär des Rats für Landesverteidigung Károly Tóth machte dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Ferenc Münnich am 21. September 1957 den Vorschlag, innerhalb des Sekretariats des Ministerrats einen fünf- bis sechsköpfigen Stab neu zusammenzustellen. Binnen weniger Tage war das Sekretariat ins Leben gerufen, denn schon am 30. September sandte es eine Notiz an Münnich[5]. Von einer kontinuierlichen Tätigkeit des Sekretariats konnte aber noch keine Rede sein, denn der Beschluss Nr. 2/126/1961. des Rats für Landesverteidigung vom 15. Juni 1961 wies die Bildung eines Sekretariats des Rats für Landesverteidigung an. Das zehnköpfige Büro wollte man beim Ministerium für Landesverteidigung einrichten und für die Erstellung einer Arbeitsordnung für das Sekretariat wurden drei Monate anberaumt[6]. Am 5. November wurde der Beschluss wiederum so abgeändert, dass das Sekretariat des Rats für Landesverteidigung beim Parlament angesiedelt werden sollte, und zwar als Teil des Apparats des Ministerrats mit fünf bis sechs Bearbeitern[7].
Das Politbüro der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (USAP) entschied auf seiner geschlossenen Sitzung vom 25. April 1961 über die Absicherung der Führung der Ungarischen Volksrepublik unter Kriegsbedingungen. Gemäß einem Vorschlag des Innenministers und der Abteilung Administration des Zentralkomitees der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (ZK der USAP) entschied das Politbüro, dass im Krieg die Führung des Landes durch den Rat für Landesverteidigung erfolgen sollte. Dieser hatte dann die Leitung des ZK der USAP, des Präsidialrats, des Ministerrats, des Ministeriums für Landesverteidigung, des Innenministeriums, die auswärtigen Angelegenheiten und des Wirtschaftslebens miteinander zu verbinden. „Im Interesse einer funktionsfähigen Führung ist es zweckmäßig, im Voraus einen insgesamt neunköpfigen Rat für Landesverteidigung zu bilden. Das Politbüro stimmt auch der vorherigen Bildung zweier Räte für Landesverteidigung als Reservebesetzungen zu“, formuliert der Beschluss. Mit der Erledigung der nötigen Vorkehrungen, der Bildung der Kriegsräte sowie mit der Vorsorge für ihre entsprechende Berufung und Versetzung beauftragte das Politbüro der USAP den Rat für Landesverteidigung, der beim Ministerrat als engeres Kabinett fungierte.[8]
Zu der Vorbereitungsarbeit liegen kaum Informationen vor. Jedenfalls änderte man zur Unterscheidung der beiden verschiedenen Räte für Landesverteidigung im Mai 1962 die Bezeichnung des im Frieden tätigen Organs. Auf der Sitzung des Rats für Landesverteidigung vom 2. Mai verkündete der stellvertretende Vorsitzende Béla Biszku, dass die Bezeichnung des Gremiums von nun an Komitee für Landesverteidigung sei. Das Komitee für Landesverteidigung verabschiedete daraufhin mit seinem Beschluss Nr. 1/138/1962. eine neue Geschäftsordnung. Demnach sollte der Ministerrat die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verteidigung des Landes stehenden Aufgaben durch das Komitee für Landesverteidigung wahrnehmen. Der Ministerrat übertrug dem Komitee für Landesverteidigung folgende Zuständigkeitsbereiche:
Die Geschäftsordnung, die Rechtsbefugnisse und die Aufgaben des Rats für Landesverteidigung, der die Führung des Landes im Ausnahmezustand bzw. im Krieg zu übernehmen hatte, wurden vom Komitee für Landesverteidigung am 18. November 1964 in seinem Beschluss Nr. 4/165/1964[10]. festgelegt. (Die Regelung zum Kriegszustand wurde 1975 abgeändert und dann 1977-78 nochmals revidiert).
Über die Arbeit und die Umsetzung der Beschlüsse des Komitees für Landesverteidigung legte das Sekretariat des Komitees für Landesverteidigung ab 1962 regelmäßig in einem Jahresbericht Rechenschaft ab. Das Komitee für Landesverteidigung führte im Jahr acht bis zehn Sitzungen durch, verabschiedete etwa 60 bis 90 Beschlüsse und beriet genauso viele Vorlagen[11]. Das Komitee für Landesverteidigung ließ in vielerlei Beziehungen die Bestimmungen seiner eigenen Geschäftsordnung außer Acht. Zur Entlastung des Ministerpräsidenten hatte der Reihe nach ein Stellvertreter des Ministerpräsidenten den Vorsitz inne, und zwar zunächst als Stellvertretender Vorsitzender des Komitees für Landesverteidigung (anstelle von János Kádár 1962-63 Béla Biszku) und dann ab Juni 1965 als Vorsitzender des Komitees für Landesverteidigung (Lajos Fehér). Ab Dezember 1963 wurden der Leiter des Landesplanungsamts (A.d.Ü.: in der DDR war das die Staatlichen Plankommission), der Chef des Generalstabs der Volksarmee und der Erste Stellvertreter des Ministers für Landesverteidigung zu ordentlichen Mitgliedern des Rats für Landesverteidigung bestellt, die schon zuvor als ständig geladene Gäste an den Sitzungen des Gremiums teilgenommen hatten. Hiermit wurde nicht nur die in der Geschäftsordnung festgelegte Personenobergrenze überschritten, sondern es wurden auch Amtsinhaber zu Mitgliedern des Komitees für Landesverteidigung erhoben, die nicht der Regierung angehörten. Die Zahl der Letztgenannten wurde auch noch durch den Leiter der Abteilung Verwaltung und Administration des ZK der USAP vergrößert, der ebenfalls seit Dezember 1963 Mitglied des Komitees für Landesverteidigung war.
Eine Überprüfung der Geschäftsordnung wurde, u.a. unter Verweis auf die Überschreitung der Mitgliederzahl und die Bildung von Komitatsverteidigungskomitees, im April 1973 der Sekretär des Komitees für Landesverteidigung Dezső Trombitás angeregt[12]. Diese geänderte Geschäftsordnung des Komitees für Landesverteidigung erhielt mit dem am 17. April 1974 in der Zuständigkeit des Vorsitzenden gefassten Beschluss (Nr. 2/248/1974) ihre Gültigkeit. Der neuen Regelung zufolge wurden „der Vorsitzende, die Mitglieder und der Sekretär des Komitees für Landesverteidigung vom Ministerrat berufen bzw. abberufen“, wodurch dann die vorherigen Festlegungen aufgehoben wurden. In Bezug auf den Aufgabenbereich des Komitees für Landesverteidigung gab es keine essenziellen Veränderungen, vielmehr lehnte man sich an die seit 1962 entstandene Praxis bzw. an die Veränderungen an. So kam beispielsweise die Leitung der Tätigkeit der Verteidigungskomitees der Komitate und der Hauptstadt oder die Leitung der Tätigkeit der Regierungskommission für Rüstungsindustrie zum Aufgabenbereich hinzu. Die neue Geschäftsordnung regelte im Vergleich zur ihren Vorgängerinnen die Aufgaben des Sekretariats des Komitees für Landesverteidigung detaillierter und legte speziell fest, dass für den Ministerrat ein Informationsbericht über die Sitzungen des Komitees für Landesverteidigung anzufertigen sei.[13] (Es ist anzumerken, dass sich derartige Berichte auch schon aus vorherigen Zeiten finden, ab 1971 erhielt jedes Mitglied des Ministerrats mit Sicherheit eine schriftliche Information.)[14]
Zwischen 1974 und 1980 gab es keine organisatorische Veränderung, das Komitee für Landesverteidigung war entsprechend dem bis dahin herausgebildeten Arbeitsplan tätig. Im Frühjahr 1976 verabschiedete das Parlament das Gesetz Nr. I über die Landesverteidigung aus dem Jahr 1976 (Bekanntgabe am 31. März 1976), dessen Paragraph 10 Absatz 2 sich mit dem Komitee für Landesverteidigung befasst: „Der Ministerrat nimmt seine Einzelaufgaben im Zusammenhang mit der Landesverteidigung – in dem von ihm festgelegten Bereich - durch das Komitee für Landesverteidigung des Ministerrats wahr.“ Für den Kriegsfall galt als Zuständigkeitsbereich des Rats für Landesverteidigung zur Führung des Landes zusammenfassend Paragraph 9 Punkt 4 des Gesetzes. Das Gesetz über die Landesverteidigung erfuhr bis 1989 drei Abänderungen. Diese betrafen jedoch nicht den Zuständigkeitsbereich des Komitees für Landesverteidigung.
Zusammenfassend lässt sich zur Tätigkeit des Rats bzw. des Komitees für Landesverteidigung im Zeitraum von 1952 bis 1980 Folgendes sagen. Mátyás Rákosi schuf zur noch stärkeren Konzentration seiner Macht den mit Sonderbefugnissen ausgestatteten Rat für Landesverteidigung. Einige Monate darauf ließen die Veränderungen von Imre Nagy das Gremium beinahe überflüssig werden. Auch die Störungen bei der Tätigkeit dieses Gremiums können hierauf zurückgeführt werden. Im Dezember 1956 installierte die Kádár-Regierung als Fachgremium beim Ministerrat – ähnlich wie die Wirtschaftskommission – erneut den Rat für Landesverteidigung. Im Mai 1962 legte auch die Geschäftsordnung des Rats für Landesverteidigung eindeutig fest, dass dessen Entscheidungen auf der Grundlage einer Ermächtigung durch den Ministerrat als dessen engeres Kabinett zu treffen waren. In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit ist es wichtig anzumerken, dass sich der Zuständigkeitsbereich des Rats für Landesverteidigung nur auf Fragen des Bereichs Wehrtechnik erstreckte, denn das Gremium war für die Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des Warschauer Vertrags und des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe auf den Gebieten Planung, Mobilmachung, Technik, Wissenschaft und Rüstungsindustrie von ungarischer Seite aus zuständig. Außen- und militärpolitische Diskussionen im Zusammenhang mit dem Warschauer Vertrag wurden zumeist im Politbüro der Partei der Ungarischen Werktätigen bzw. der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei und in seltenen Fällen beim Ministerrat ausgetragen.
1 Die Geschichte der mit Angelegenheiten der Landesverteidigung, Militärpolitik und Rüstungsindustrie befassten Partei- und Staatsgremien im Zeitraum von 1948 und 1956 wird ausführlich von Germuska - Nagy (2004) dargestellt. Daher werden in dem Teil bis zum Jahr 1956 nur die hiervon abweichenden Quellen speziell kenntlich gemacht.
2 Meldung über die Durchführung der Beschlüsse des Rats für Landesverteidigung. 28. Juli 1955. Militärgeschichtliches Archiv, Unterlagen der Ungarischen Volksarmee: HL Magyar Néphadsereg iratai 1956/T 48. doboz 3. csomó
3 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-83-a 161. d.
4 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-98 1. d.
5 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-2-q 4. d. 75. és 79. tétel
6 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-16-aa 104 d.
7 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-16-aa 104 d.
8 Ungarisches Landesarchiv: MOL, M-KS 288. f. 5. csoport. 229. őrzési egység 89-90. p.
9 Militärgeschichtliches Archiv: HL HB iratok 1. d.
10 Militärgeschichtliches Archiv: HL HB iratok 2. d.
11 Siehe Beschlüsse Nr. 8/147/1963. bzw. 5/157/1964. des Rates für Landesverteidigungsrats. Militärgeschichtliches Archiv: HL HB iratok 1. és 2. d. sowie Bericht über die Umsetzung der für 1966 anfallenden Beschlüsse des Komitees für Landesverteidigung. Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-98 125 d.
12 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-98 126. d.
13 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-16-aa 123. d. Die Regierungskommission für Rüstungsindustrie wurde am 16. Oktober 1963 auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 1/154/1963. gebildet, um ressortübergreifend die internationale wehrtechnische Zusammenarbeit zu koordinieren. Militärgeschichtliches Archiv: HL HB iratok 2. d.
14 Siehe: Informationsschrift über die am 8. April 1971 auf der 220. Sitzung gefassten Beschlüsse des Komitees für Landesverteidigung. Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-98 125. d.
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Der Rat für Landesverteidigung und das Komitee für Landesverteidigung in Ungarn von 1952 bis 1980
In der nachfolgenden Abhandlung wird die Geschichte des Rats (1952–1962) bzw. des Komitees für Landesverteidigung (1962–1990) als dem wichtigsten Gremium von Entscheidungsträgern Ungarns für die Landesverteidigung, Militärpolitik, Rüstungsindustrie und innere Sicherheit kurz zusammengefasst. Allein die Existenz dieses Gremiums war bis zum Jahr 1976, als das Komitee für Landesverteidigung im Gesetz über die Landesverteidigung kurz Erwähnung fand, nur einem sehr kleinen Personenkreis bekannt. Die streng geheimen Beschlüsse des Rats bzw. Komitees für Landesverteidigung tauchten dagegen niemals in öffentlichen Amtsblättern oder Sammlungen von Rechtsvorschriften (in den ungarischen Amtsblättern bzw. amtlichen Mitteilungen Magyar Közlöny, Határozatok Tára, Hatályos jogszabályok gyűjteménye usw.) auf. Gleichwohl waren die Entscheidungen dieses Gremiums nicht nur für die Streitkräfte und die Rüstungsindustrie, sondern für die gesamte staatliche Verwaltung bindend.
In Ungarn wird die Erforschung von vormals als streng geheim eingestuften Schriftstücken durch das Gesetz Nr. LXV. der Republik Ungarn über Staats- und Dienstgeheimnisse aus dem Jahr 1995 in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. LXVI. über offizielles Schriftgut, öffentliche Archive und den Schutz von Material aus Privatarchiven aus dem Jahr 1995 geregelt. Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Geheimnisschutz sind vor 1980 entstandene, vormals streng geheime Schriftstücke (sofern diese vor dem 30. Juni 1996 nicht erneut mit einem Geheimhaltungsgrad versehen worden sind) zu Forschungszwecken frei zugänglich. Dieses Gesetz hat für ähnlich geartete Schriftstücke aus dem Entstehungszeitraum zwischen 1980 und 1990 den staatlichen Stellen erst drei Jahre und dann durch die Änderung aus dem Jahr 1999 wiederum zehn Jahre für eine Überprüfung der Geheimhaltungsstufe eingeräumt. Die Herabstufung des letztgenannten Materials geht außerordentlich schleppend voran, weswegen der Zugriff auf die nach 1980 entstandenen Schriftstücke lediglich fragmentarisch möglich ist. Daher muss die Geschichte des letzten Jahrzehnts des Organs ungeschrieben bleiben. Es ist jedoch zugleich auch anzumerken, dass in Bezug auf die öffentlich-rechtliche Stellung des Gremiums keine Veränderung eingetreten und seine Funktionsweise aller Wahrscheinlichkeit nach mit der in den Jahren 1960 bis 1970 entstandenen Praxis identisch gewesen ist.
Ursprung, Geschichte, Organisationsstruktur und Rolle des Rats für Landesverteidigung und des Komitees für Landesverteidigung innerhalb der Staatsführung
Als direkten Vorgänger des im November 1952 entstandenen Rats für Landesverteidigung bestand seit Oktober 1950 ein Gremium mit ähnlichem Aufgabenbereich, die Wurzeln des Rats für Landesverteidigung lassen sich jedoch sogar bis ins Jahr 1946 zurückverfolgen.[1]
Die Ungarische Kommunistische Partei erreichte seit Frühjahr 1945 in der neu entstehenden demokratischen Armee, im Innenministerium und bei der Polizei starke Positionen. Im Frühjahr 1946 wurde als Beratungsgremium des Politbüros der Ungarischen Kommunistischen Partei unter dem Vorsitz des stellvertretenden Generalsekretärs Mihály Farkas das Militärkomitee gebildet. Nach dem Parteitag, der die Vereinigung der beiden Arbeiterparteien deklariert hatte, wurde am 6. Juli 1948 zur Koordinierung der Angelegenheiten von Polizei und Staatsschutz unter der Leitung des Generalsekretärs Mátyás Rákosi das Komitee für innere Angelegenheiten der Partei der Ungarischen Werktätigen ins Leben gerufen. Von diesem Gremium wurde gerade mal eine einzige Sitzung abgehalten, da es vom Sekretariat der Zentralen Leitung der Partei der Ungarischen Werktätigen am 7. September 1948 aufgelöst wurde. Anstelle dessen gründete man das Komitee für Staatsschutz der Partei der Ungarischen Werktätigen, dessen Unterkomitee zur Erstellung von Beschlussvorlagen das einstige Militärkomitee wurde.
Im Februar 1949 löste sich das Militärische Unterkomitee des Komitees für Staatsschutz der Partei der Ungarischen Werktätigen auf und an seine Stelle trat das innerhalb des Ministeriums für Landesverteidigung geschaffene Kollegium des Ministers. Nach der Hinrichtung des ehemaligen Innenministers László Rajk sowie der Freunde und Kollegen von ihm im Herbst 1949 liegen zur Tätigkeit des Komitees für Staatsschutz nur einzelne Angaben vor. In Folge der Abrechnungen innerhalb der Führung der Partei der Ungarischen Werktätigen lag zum Herbst 1950 die gesamte Macht in den Händen von drei Männern. Das waren der Stellvertreter des Ministerratsvorsitzenden und Generalsekretär der Partei der Ungarischen Werktätigen Mátyás Rákosi, der Minister für Landesverteidigung und Sekretär der Zentralen Leitung Mihály Farkas sowie der Staatsminister und Stellvertreter des Generalsekretärs Ernő Gerő. In den letzten Oktobertagen bildete dieses Dreigespann nach sowjetischem Vorbild aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs das Komitee für Landesverteidigung, das allgemein als „Troika“ bekannt war. Die Protokolle dieses Komitees sind bis zum heutigen Tag nicht wieder aufgefunden worden, in den Schriftstücken anderer Führungsgremien stößt man jedoch auf zahlreiche Spuren seiner Tätigkeit.
Zu einer erneuten Umstrukturierung kam es im Herbst 1952 nach dem XIX. Parteitag der KPdSU. Rákosi, der seit dem 14. August 1952 auch Ministerratsvorsitzender war, strebte eine Verlagerung des Machtzentrums von den Parteigremien weg zu staatlichen Instanzen an. Das Sekretariat der Zentralen Leitung der Partei der Ungarischen Werktätigen löste auf seiner Sitzung vom 27. November 1952 das dreiköpfige Komitee für Landesverteidigung auf und setzte an seine Stelle den Rat für Landesverteidigung. Das Sekretariat erhob zum Beschluss, dass sich der Rat für Landesverteidigung auf staatlicher Ebene mit militärischen und Rüstungsfragen befassen soll. Die Berufung der Mitglieder des Rats für Landesverteidigung wurde am 28. November auch vom Ministerrat sanktioniert. Gleichwohl war für die ungarische Verfassung von 1949 ein derartiges Gremium unbekannt und bis zur Verabschiedung des Gesetzes über die Landesverteidigung von 1976 wurde diese Frage durch keine offizielle Rechtsvorschrift geregelt.
Der Rat für Landesverteidigung führte am 15. Dezember 1952 unter dem Vorsitz von Mátyás Rákosi seine erste Sitzung durch. In Ermangelung eines Regelwerks für die Tätigkeit legte der Rat am 29. Dezember mit seinem Beschluss Nr. 20/2/1952. den eigenen Aufgabenbereich fest. Demnach hatte das Gremium diejenigen Fragen zu behandeln, die unter dem Aspekt der Landesverteidigung von landesweiter Bedeutung waren. Die erste Regelung der Geschäftsordnung wurde vom Rat für Landesverteidigung auf dessen Sitzung vom 10. März als Beschluss Nr. 66/A/6/1953. angenommen. Die Geschäftsordnung legte fest, dass der Vorsitzende des Rats für Landesverteidigung der Ministerratsvorsitzende sein sollte. Der Zuständigkeitsbereich, in dem der Rat für Landesverteidigung „auf der Grundlage der von der Führung der Partei der Ungarischen Werktätigen festgelegten Richtlinien“ Anordnungen treffen konnte, war sehr weitreichend: „er prüft und entscheidet Fragen im Zusammenhang mit der Verteidigungsfähigkeit des Landes, und zwar sowohl auf der Ebene des Ministeriums für Landesverteidigung, der Grenztruppen und der Ordnungskräfte im Landesinnern als auch auf der Ebene der gesamten Volkswirtschaft“. Das Legitimationsproblem löste die Geschäftsordnung dahingehend, dass darin Folgendes deklariert wurde: „Der Rat für Landesverteidigung verfährt auf der Grundlage einer vom Ministerrat erteilten Ermächtigung und seine Beschlüsse gelten als Ministerratsbeschlüsse. Der für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortliche Minister oder Leiter einer Oberbehörde gibt den Beschluss des Rats für Landesverteidigung als Ministerratsbeschluss zur Umsetzung heraus“. Die Behandlung der Aufgaben des Rats für Landesverteidigung erfolgte in vier Themenbereiche gegliedert (Streitkräfte, Vorbereitung des Kriegsschauplatzes, Angelegenheiten der Wehrwirtschaft sowie Rechtsvorschriften und Weisungen für den Kriegszeitraum), die sich in nahezu zwei Dutzend Sachgebiete aufschlüsselten. Zur Unterstützung der Arbeit des Rats für Landesverteidigung bildete man ein selbstständiges Sekretariat.
Auch der Rat für Landesverteidigung blieb von den politischen Veränderung vom Juni 1953 nicht unberührt. Imre Nagy war noch nicht ganz eine Woche zum Ministerpräsidenten ernannt worden, als Mátyás Rákosi am 15. Juli 1953 beim Politbüro der Partei der Ungarischen Werktätigen einen Vorschlag zur Umgestaltung des Rats für Landesverteidigung machte: Das Amt des Vorsitzenden des Gremiums hatte das neue Regierungsoberhaupt übernommen. Die Übertragung des Amts des Vorsitzenden des Rats für Landesverteidigung auf Imre Nagy bzw. die Liste der Namen der Mitglieder des Gremiums war unter Auslassung des Platzes für den Namens des Chefs des Generalstabs auf der Ministerratssitzung vom 17. Juli bestätigt worden. Die besondere Rolle des Rats für Landesverteidigung war damit weggefallen. Imre Nagy berief das Gremium innerhalb des darauf folgenden Jahres nur in den allernötigsten Fällen ein, so dass zwischen dem 26. Juli 1954 und dem 7. Mai 1955 keine einzige Sitzung des Rats für Landesverteidigung stattfand.[2]
Der Ministerrat entschied auf seiner Sitzung von 10. Mai 1955 über die neue Zusammensetzung des Rats für Landesverteidigung: Vorsitzender wurde erneut Mátyás Rákosi. Das Politbüro der Partei der Ungarischen Werktätigen setzte auf seiner Sitzung vom 18. Januar 1956 die Frage der Organisationsstruktur und Geschäftsordnung des Rats für Landesverteidigung auf die Tagesordnung. Es entspann sich eine heftige Debatte darüber, ob der Rat für Landesverteidigung im Frieden dem Ministerrat unterstellt sei bzw. welche Kontrolle das Politbüro über den Rat für Landesverteidigung ausüben würde. Mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung wurde der Minister für Landesverteidigung und ein Sekretär der Zentralen Leitung betraut.
Die endgültige Satzung des Rats für Landesverteidigung wurde jedoch erst auf der Sitzung des Politbüros der Partei der Ungarischen Werktätigen vom 7. Juni 1956 angenommen. Das Politbüro und der Ministerrat legten in einem gemeinsamen Beschluss die – im Frieden gültige – Organisationsstruktur und Geschäftsordnung des Rats für Landesverteidigung fest (Die Bestimmungen für den Kriegszustand hätten innerhalb eines Jahres ausgearbeitet werden sollen, sie waren allerdings nicht fertig). Im Frieden wurde die Vorbereitung des Landes auf die Verteidigung vom Rat für Landesverteidigung auf der Grundlage von Direktiven des Politbüros der Partei der Ungarischen Werktätigen und des Ministerrats vollzogen. Diesen beiden Gremien gegenüber war der Rat verantwortlich. Im Kriegsfall hätte der Rat für Landesverteidigung auf der Grundlage der Führung durch die Zentrale Leitung der Partei der Ungarischen Werktätigen die gesamte staatliche Verwaltung in einer Hand vereinigt. Den Vorsitzenden und die Mitglieder des Rats für Landesverteidigung konnten im Frieden der Ministerrat und im Kriegsfall – auf einen Vorschlag des Politbüros der Partei der Ungarischen Werktätigen und der Regierung hin – der Präsidialrat ernennen. Im Ausnahmezustand bzw. im Krieg wäre der Rat für Landesverteidigung zum höchsten Organ der staatlichen Verwaltung geworden. Die wichtigsten Bereiche für die Entscheidungsgewalt und die Kontrollbefugnisse waren:
- Organisation, Ausrüstung sowie Operations- und Mobilmachungsplan der Streitkräfte;
- Regelung der Mobilmachung, Mobilmachungsplan für die Ministerien und die Dienststellen der staatlichen Verwaltung;
- Vorbereitung des Kriegsschauplatzes und des Aufmarschgebiets;
- Langzeit- und Jahrespläne für die bewaffneten Organe und die Verteidigungsindustrie, Volkswirtschaftsplan für das erste Kriegsjahr sowie Festlegung der Rahmenbedingungen für den Ex- und Import von Wehrmaterial.
Am 23. Oktober 1956, bei Ausbruch der Revolution und des bewaffneten Aufstands, nahm das Politbüros der Partei der Ungarischen Werktätigen, der Logik des Parteistaats folgend, die Führung in die Hand. In der Nacht zum 24. Oktober wurde Imre Nagy erneut zum Ministerpräsidenten ernannt, der erst ein Ausgangsverbot verordnete und dann am morgen das Standrecht verkünden ließ (Horváth - Ripp, 1997). Da es nicht zur Verkündung des Ausnahmezustands kam und sich das Land nicht im Krieg befand, bestand keine Rechtsgrundlage dafür, den Rat für Landesverteidigung mit der Führung des Landes zu betrauen. Innerhalb des Ministerrats wurde am 30. Oktober das Regierungskabinett gebildet, das in den Folgetagen die wichtigsten Entscheidungen traf.
Nach der zweiten sowjetischen Intervention und der Niederschlagung der Revolution entschied die von János Kádár geführte Ungarische Revolutionäre Arbeiter-und-Bauern-Regierung am 6. Dezember 1956 in ihrem Beschluss Nr. 10026/1956., den Rat für Landesverteidigung neu zu bilden[3]. Die erste Sitzung des neuen Rats für Landesverteidigung fand am 22. Dezember 1956 statt[4]. Die Nummerierung der Beschlüsse des Rats für Landesverteidigung enthielt seit Dezember 1952 auch die laufende Nummer der Sitzung. Demzufolge bezeichnet die Nummer 52/34/1956. den 1956 auf der 34. Tagung des Rats für Landesverteidigung verabschiedeten Beschluss Nr. 52. Im Dezember 1956 wurde mit einer Nummerierung neu begonnen, indem die 22. Sitzung die laufende Nummer 100 erhielt, so dass von diesem Zeitpunkt an bei jeder einzelnen Sitzung mit der Nummerierung der Beschlüsse neu begonnen wurde. Somit erhielt der am 22. Dezember angenommene erste Beschluss die Nummer 1/100/1956. und bei der nächsten Tagung des Rats für Landesverteidigung am 7. Januar setzte die Nummerierung der Beschlüsse bei 1/101/1957. ein, worauf dann 2/101/1957 usw. folgt.
Der Rat für Landesverteidigung setzte seine Arbeit auf der Grundlage seiner im Juni 1956 verabschiedeten Satzung fort, eine neue Geschäftsordnung war erst im Entstehen. Eine Regelung der Fragen der Landesverteidigung auf gesetzlicher Ebene erfolgte im Dezember 1960 mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. IV, wobei diese Rechtsvorschrift den Rat für Landesverteidigung jedoch unerwähnt lässt. (Damals verlor Artikel II des vorherigen Gesetzes über die Landesverteidigung aus dem Jahr 1939 seine Gültigkeit).
Das im Dezember 1952 gebildete Sekretariat des Rats für Landesverteidigung hörte nach der Revolution von 1956 auf zu existieren. Der ehemalige Sekretär des Rats für Landesverteidigung Károly Tóth machte dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Ferenc Münnich am 21. September 1957 den Vorschlag, innerhalb des Sekretariats des Ministerrats einen fünf- bis sechsköpfigen Stab neu zusammenzustellen. Binnen weniger Tage war das Sekretariat ins Leben gerufen, denn schon am 30. September sandte es eine Notiz an Münnich[5]. Von einer kontinuierlichen Tätigkeit des Sekretariats konnte aber noch keine Rede sein, denn der Beschluss Nr. 2/126/1961. des Rats für Landesverteidigung vom 15. Juni 1961 wies die Bildung eines Sekretariats des Rats für Landesverteidigung an. Das zehnköpfige Büro wollte man beim Ministerium für Landesverteidigung einrichten und für die Erstellung einer Arbeitsordnung für das Sekretariat wurden drei Monate anberaumt[6]. Am 5. November wurde der Beschluss wiederum so abgeändert, dass das Sekretariat des Rats für Landesverteidigung beim Parlament angesiedelt werden sollte, und zwar als Teil des Apparats des Ministerrats mit fünf bis sechs Bearbeitern[7].
Das Politbüro der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (USAP) entschied auf seiner geschlossenen Sitzung vom 25. April 1961 über die Absicherung der Führung der Ungarischen Volksrepublik unter Kriegsbedingungen. Gemäß einem Vorschlag des Innenministers und der Abteilung Administration des Zentralkomitees der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (ZK der USAP) entschied das Politbüro, dass im Krieg die Führung des Landes durch den Rat für Landesverteidigung erfolgen sollte. Dieser hatte dann die Leitung des ZK der USAP, des Präsidialrats, des Ministerrats, des Ministeriums für Landesverteidigung, des Innenministeriums, die auswärtigen Angelegenheiten und des Wirtschaftslebens miteinander zu verbinden. „Im Interesse einer funktionsfähigen Führung ist es zweckmäßig, im Voraus einen insgesamt neunköpfigen Rat für Landesverteidigung zu bilden. Das Politbüro stimmt auch der vorherigen Bildung zweier Räte für Landesverteidigung als Reservebesetzungen zu“, formuliert der Beschluss. Mit der Erledigung der nötigen Vorkehrungen, der Bildung der Kriegsräte sowie mit der Vorsorge für ihre entsprechende Berufung und Versetzung beauftragte das Politbüro der USAP den Rat für Landesverteidigung, der beim Ministerrat als engeres Kabinett fungierte.[8]
Zu der Vorbereitungsarbeit liegen kaum Informationen vor. Jedenfalls änderte man zur Unterscheidung der beiden verschiedenen Räte für Landesverteidigung im Mai 1962 die Bezeichnung des im Frieden tätigen Organs. Auf der Sitzung des Rats für Landesverteidigung vom 2. Mai verkündete der stellvertretende Vorsitzende Béla Biszku, dass die Bezeichnung des Gremiums von nun an Komitee für Landesverteidigung sei. Das Komitee für Landesverteidigung verabschiedete daraufhin mit seinem Beschluss Nr. 1/138/1962. eine neue Geschäftsordnung. Demnach sollte der Ministerrat die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verteidigung des Landes stehenden Aufgaben durch das Komitee für Landesverteidigung wahrnehmen. Der Ministerrat übertrug dem Komitee für Landesverteidigung folgende Zuständigkeitsbereiche:
- Entscheidungen in wichtigeren Fragen in Bezug auf die Streitkräfte (Volksarmee, bewaffneten Kräfte des Innenministeriums, Grenztruppen, Luftschutz), die bewaffneten Organe (Polizei, Kampftruppen der Arbeiterklasse, Strafvollzug) und die Ordnungskräfte (Feuerwehr, Finanzpolizei, Zoll, Betriebsschutz);
- Entscheidungen in wirtschaftlichen Fragen, die unmittelbar mit der Verteidigung des Landes im Zusammenhang stehen;
- Organisation, Koordination und Leitung der Pläne zur Mobilmachung des Landes, Einteilung der Aufgaben zur Vorbereitung des Landes auf den Krieg.
Die Geschäftsordnung, die Rechtsbefugnisse und die Aufgaben des Rats für Landesverteidigung, der die Führung des Landes im Ausnahmezustand bzw. im Krieg zu übernehmen hatte, wurden vom Komitee für Landesverteidigung am 18. November 1964 in seinem Beschluss Nr. 4/165/1964[10]. festgelegt. (Die Regelung zum Kriegszustand wurde 1975 abgeändert und dann 1977-78 nochmals revidiert).
Über die Arbeit und die Umsetzung der Beschlüsse des Komitees für Landesverteidigung legte das Sekretariat des Komitees für Landesverteidigung ab 1962 regelmäßig in einem Jahresbericht Rechenschaft ab. Das Komitee für Landesverteidigung führte im Jahr acht bis zehn Sitzungen durch, verabschiedete etwa 60 bis 90 Beschlüsse und beriet genauso viele Vorlagen[11]. Das Komitee für Landesverteidigung ließ in vielerlei Beziehungen die Bestimmungen seiner eigenen Geschäftsordnung außer Acht. Zur Entlastung des Ministerpräsidenten hatte der Reihe nach ein Stellvertreter des Ministerpräsidenten den Vorsitz inne, und zwar zunächst als Stellvertretender Vorsitzender des Komitees für Landesverteidigung (anstelle von János Kádár 1962-63 Béla Biszku) und dann ab Juni 1965 als Vorsitzender des Komitees für Landesverteidigung (Lajos Fehér). Ab Dezember 1963 wurden der Leiter des Landesplanungsamts (A.d.Ü.: in der DDR war das die Staatlichen Plankommission), der Chef des Generalstabs der Volksarmee und der Erste Stellvertreter des Ministers für Landesverteidigung zu ordentlichen Mitgliedern des Rats für Landesverteidigung bestellt, die schon zuvor als ständig geladene Gäste an den Sitzungen des Gremiums teilgenommen hatten. Hiermit wurde nicht nur die in der Geschäftsordnung festgelegte Personenobergrenze überschritten, sondern es wurden auch Amtsinhaber zu Mitgliedern des Komitees für Landesverteidigung erhoben, die nicht der Regierung angehörten. Die Zahl der Letztgenannten wurde auch noch durch den Leiter der Abteilung Verwaltung und Administration des ZK der USAP vergrößert, der ebenfalls seit Dezember 1963 Mitglied des Komitees für Landesverteidigung war.
Eine Überprüfung der Geschäftsordnung wurde, u.a. unter Verweis auf die Überschreitung der Mitgliederzahl und die Bildung von Komitatsverteidigungskomitees, im April 1973 der Sekretär des Komitees für Landesverteidigung Dezső Trombitás angeregt[12]. Diese geänderte Geschäftsordnung des Komitees für Landesverteidigung erhielt mit dem am 17. April 1974 in der Zuständigkeit des Vorsitzenden gefassten Beschluss (Nr. 2/248/1974) ihre Gültigkeit. Der neuen Regelung zufolge wurden „der Vorsitzende, die Mitglieder und der Sekretär des Komitees für Landesverteidigung vom Ministerrat berufen bzw. abberufen“, wodurch dann die vorherigen Festlegungen aufgehoben wurden. In Bezug auf den Aufgabenbereich des Komitees für Landesverteidigung gab es keine essenziellen Veränderungen, vielmehr lehnte man sich an die seit 1962 entstandene Praxis bzw. an die Veränderungen an. So kam beispielsweise die Leitung der Tätigkeit der Verteidigungskomitees der Komitate und der Hauptstadt oder die Leitung der Tätigkeit der Regierungskommission für Rüstungsindustrie zum Aufgabenbereich hinzu. Die neue Geschäftsordnung regelte im Vergleich zur ihren Vorgängerinnen die Aufgaben des Sekretariats des Komitees für Landesverteidigung detaillierter und legte speziell fest, dass für den Ministerrat ein Informationsbericht über die Sitzungen des Komitees für Landesverteidigung anzufertigen sei.[13] (Es ist anzumerken, dass sich derartige Berichte auch schon aus vorherigen Zeiten finden, ab 1971 erhielt jedes Mitglied des Ministerrats mit Sicherheit eine schriftliche Information.)[14]
Zwischen 1974 und 1980 gab es keine organisatorische Veränderung, das Komitee für Landesverteidigung war entsprechend dem bis dahin herausgebildeten Arbeitsplan tätig. Im Frühjahr 1976 verabschiedete das Parlament das Gesetz Nr. I über die Landesverteidigung aus dem Jahr 1976 (Bekanntgabe am 31. März 1976), dessen Paragraph 10 Absatz 2 sich mit dem Komitee für Landesverteidigung befasst: „Der Ministerrat nimmt seine Einzelaufgaben im Zusammenhang mit der Landesverteidigung – in dem von ihm festgelegten Bereich - durch das Komitee für Landesverteidigung des Ministerrats wahr.“ Für den Kriegsfall galt als Zuständigkeitsbereich des Rats für Landesverteidigung zur Führung des Landes zusammenfassend Paragraph 9 Punkt 4 des Gesetzes. Das Gesetz über die Landesverteidigung erfuhr bis 1989 drei Abänderungen. Diese betrafen jedoch nicht den Zuständigkeitsbereich des Komitees für Landesverteidigung.
Zusammenfassend lässt sich zur Tätigkeit des Rats bzw. des Komitees für Landesverteidigung im Zeitraum von 1952 bis 1980 Folgendes sagen. Mátyás Rákosi schuf zur noch stärkeren Konzentration seiner Macht den mit Sonderbefugnissen ausgestatteten Rat für Landesverteidigung. Einige Monate darauf ließen die Veränderungen von Imre Nagy das Gremium beinahe überflüssig werden. Auch die Störungen bei der Tätigkeit dieses Gremiums können hierauf zurückgeführt werden. Im Dezember 1956 installierte die Kádár-Regierung als Fachgremium beim Ministerrat – ähnlich wie die Wirtschaftskommission – erneut den Rat für Landesverteidigung. Im Mai 1962 legte auch die Geschäftsordnung des Rats für Landesverteidigung eindeutig fest, dass dessen Entscheidungen auf der Grundlage einer Ermächtigung durch den Ministerrat als dessen engeres Kabinett zu treffen waren. In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit ist es wichtig anzumerken, dass sich der Zuständigkeitsbereich des Rats für Landesverteidigung nur auf Fragen des Bereichs Wehrtechnik erstreckte, denn das Gremium war für die Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des Warschauer Vertrags und des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe auf den Gebieten Planung, Mobilmachung, Technik, Wissenschaft und Rüstungsindustrie von ungarischer Seite aus zuständig. Außen- und militärpolitische Diskussionen im Zusammenhang mit dem Warschauer Vertrag wurden zumeist im Politbüro der Partei der Ungarischen Werktätigen bzw. der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei und in seltenen Fällen beim Ministerrat ausgetragen.
1 Die Geschichte der mit Angelegenheiten der Landesverteidigung, Militärpolitik und Rüstungsindustrie befassten Partei- und Staatsgremien im Zeitraum von 1948 und 1956 wird ausführlich von Germuska - Nagy (2004) dargestellt. Daher werden in dem Teil bis zum Jahr 1956 nur die hiervon abweichenden Quellen speziell kenntlich gemacht.
2 Meldung über die Durchführung der Beschlüsse des Rats für Landesverteidigung. 28. Juli 1955. Militärgeschichtliches Archiv, Unterlagen der Ungarischen Volksarmee: HL Magyar Néphadsereg iratai 1956/T 48. doboz 3. csomó
3 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-83-a 161. d.
4 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-98 1. d.
5 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-2-q 4. d. 75. és 79. tétel
6 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-16-aa 104 d.
7 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-16-aa 104 d.
8 Ungarisches Landesarchiv: MOL, M-KS 288. f. 5. csoport. 229. őrzési egység 89-90. p.
9 Militärgeschichtliches Archiv: HL HB iratok 1. d.
10 Militärgeschichtliches Archiv: HL HB iratok 2. d.
11 Siehe Beschlüsse Nr. 8/147/1963. bzw. 5/157/1964. des Rates für Landesverteidigungsrats. Militärgeschichtliches Archiv: HL HB iratok 1. és 2. d. sowie Bericht über die Umsetzung der für 1966 anfallenden Beschlüsse des Komitees für Landesverteidigung. Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-98 125 d.
12 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-98 126. d.
13 Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-16-aa 123. d. Die Regierungskommission für Rüstungsindustrie wurde am 16. Oktober 1963 auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 1/154/1963. gebildet, um ressortübergreifend die internationale wehrtechnische Zusammenarbeit zu koordinieren. Militärgeschichtliches Archiv: HL HB iratok 2. d.
14 Siehe: Informationsschrift über die am 8. April 1971 auf der 220. Sitzung gefassten Beschlüsse des Komitees für Landesverteidigung. Ungarisches Landesarchiv: MOL, XIX-A-98 125. d.
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